Ist Schädlingsmonitoring Pflicht?
Die Frage, ob Schädlingsmonitoring Pflicht ist, stellen sich viele Verantwortliche in Lebensmittelbetrieben – von Bäckereien bis hin zu großen Verarbeitungsbetrieben. Die klare Antwort: Ja, Schädlingsmonitoring ist Pflicht, wenn man Lebensmittel professionell herstellt, verarbeitet oder vertreibt. Denn in diesen sensiblen Bereichen reicht es nicht aus, sich allein auf Sauberkeit oder bauliche Maßnahmen zu verlassen. Nur ein systematisches Monitoring erfüllt die rechtlichen Anforderungen und schützt gleichzeitig Verbraucher und Unternehmen.
Ist Schädlingsmonitoring Pflicht laut Gesetz?
Wer ganz genau wissen will, wo steht, dass Schädlingsmonitoring Pflicht ist, muss einen Blick in die geltenden Vorschriften werfen:
Verordnung (EG) Nr. 852/2004 schreibt in Anhang II, Kapitel IX klar vor, dass geeignete Verfahren zur Schädlingsbekämpfung vorhanden sein müssen – im Original: „Adequate procedures are to be in place to control pests“.
Die Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) geht noch einen Schritt weiter: Lebensmittel dürfen nicht einmal der Gefahr einer Kontamination durch Schädlinge oder deren Ausscheidungen ausgesetzt werden.
Artikel 14 der Verordnung (EG) 178/2002 legt fest, dass verunreinigte Lebensmittel (z. B. durch Schädlinge) als nicht sicher gelten.
Kurz gesagt: Das Gesetz fordert nicht nur die Bekämpfung, sondern ausdrücklich die Prävention.
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Warum ist Schädlingsmonitoring Pflicht in der Praxis?
In der Theorie klingt alles logisch – aber was bedeutet das im Alltag? Die DIN 10523 (Lebensmittelhygiene – Schädlingsbekämpfung im Lebensmittelbereich) liefert hier die Antwort. Sie gilt als Stand der Technik und fordert, dass Betriebe organisatorische Maßnahmen zur Schädlingskontrolle umsetzen – darunter fällt immer ein flächendeckendes, dokumentiertes Schädlingsmonitoring.
Ein paar Sichtkontrollen reichen nicht. Denn die meisten Schädlinge sind nachtaktiv, versteckt lebend und damit mit bloßem Auge nur schwer zu entdecken. Nur durch systematisch platzierte Köder- und Monitorfallen (z. B. für Nager, Schaben oder Motten), die regelmäßig kontrolliert und dokumentiert werden, ist ein frühzeitiges Erkennen überhaupt möglich.
Ist Schädlingsmonitoring erforderlich auch bei geringer Befallsgefahr?
Viele Betriebe fragen sich: Wenn bei uns noch nie Schädlinge waren – ist Schädlingsmonitoring trotzdem Pflicht?
Auch hier ist die Antwort eindeutig: Ja. Denn rechtlich reicht bereits die Gefahr eines Befalls, um Monitoring verpflichtend zu machen. Das heißt: Nicht der konkrete Befall ist entscheidend, sondern die theoretische Möglichkeit, dass Schädlinge eindringen und Lebensmittel kontaminieren könnten.
Gerade in Betrieben mit Lagerhaltung, Lieferverkehr und / oder Umgang mit Lebensmitteln kann diese Gefahr schnell bestehen und damit entsteht automatisch die Pflicht zum Monitoring.

Geht Schädlingsmonitoring auch ohne Giftköder?
Nicht-toxisch und effektiv: So kann Schädlingsmonitoring auch funktionieren
Ein weiterer Irrglaube: Schädlingsmonitoring sei gleichzusetzen mit der Ausbringung von Gift. Doch das stimmt nicht. Vielmehr sind im Monitoringbereich nicht-toxische Köder, smarte Systeme, Klebefallen oder Lichtfallen üblich – also rein passive Mittel zur Früherkennung. Giftköder dürfen nur unter bestimmten Bedingungen eingesetzt werden und auch hier gelten strenge gesetzliche Regeln zum Kontrollintervall.
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Wie oft muss kontrolliert werden – und wann wird Schädlingsmonitoring zur Vorgabe mit engen Intervallen?
Wie oft Schädlingsmonitoring durchgeführt werden muss, hängt vom Risiko ab. In der Praxis haben sich Kontrollintervalle von alle drei Monate etabliert – vorausgesetzt, das Gebäude ist in gutem baulichen Zustand, die hygienischen Verhältnisse sind vorbildlich und es gibt keine erhöhten Risiken.
Aber: Je höher die Gefährdung, desto enger müssen die Kontrollen stattfinden – teilweise monatlich oder sogar wöchentlich. Spätestens bei Fraßködereinsatz gegen Nager gelten ohnehin strikte Vorgaben: dann sind je nach Situation Kontrollen alle 1–4 Wochen Pflicht.
Ist Schädlingsmonitoring Pflicht für alle Lebensmittelbetriebe?
Ob kleiner Imbiss oder großer Produktionsbetrieb: Schädlingsmonitoring ist Pflicht für alle, die gewerblich mit Lebensmitteln umgehen. Das betrifft:
Bäckereien, Metzgereien und Cafés
Gastronomiebetriebe und Kantinen
Supermärkte und Feinkostläden
Lebensmittelhersteller und Verarbeiter
Großküchen, Cateringdienste und viele mehr
Besonders strenge Regeln gelten in zertifizierten Betrieben (z. B. IFS, BRC, HACCP): Hier ist ein lückenloses Monitoring mit Online-Dokumentation oft Voraussetzung für die Zertifizierung.
Fazit: Ist Schädlingsmonitoring Pflicht? Ja und das aus gutem Grund
Schädlingsmonitoring ist keine Option, sondern eine gesetzlich verankerte Pflichtmaßnahme. Es schützt nicht nur vor Imageverlust und behördlichen Maßnahmen, sondern sichert langfristig Qualität und Verbraucherschutz.
Betriebe, die auf ein strukturiertes Schädlingsmonitoring setzen, sind auf der sicheren Seite – rechtlich wie hygienisch. Und ganz nebenbei signalisiert ein professionelles Monitoring auch: Hier wird Verantwortung übernommen.

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