Ist Schädlingsbekämpfung in der Hausratversicherung?

Ist Schädlingsbekämpfung in der Hausratversicherung?

Schädlingsbefall und Hausratversicherung: Was Sie wissen müssen

Schädlingsbekämpfung in der Hausratversicherung?
Schädlinge wie Ratten, Wespen oder Kakerlaken sind nicht nur ein gesundheitliches Ärgernis, sondern können auch hohe Kosten verursachen, wenn professionelle Hilfe nötig wird. Doch wer trägt eigentlich die Kosten für einen Kammerjäger? Die Antwort hängt von Ihrer Versicherung ab – und oft bleibt man auf den Kosten sitzen, wenn kein zusätzlicher Schutz vereinbart wurde.

In diesem Blogartikel erfahren Sie, welche Versicherungen im Falle eines Schädlingsbefalls greifen, welche Kosten übernommen werden und wie Sie sich optimal absichern können.

Hausratversicherung: Greift sie bei Schädlingsbefall?

Die meisten Hausratversicherungen decken Schädlingsbefall ab. Das bedeutet, dass die Kosten für einen Kammerjäger in der Regel übernommen werden. Es sollten jedoch vorher ein paar Dinge geprüft werden. 
– Wie alt ist die Versicherung?
– Was genau ist versichert?
– Lesen Sie zwischen den Zeilen, denn nicht jede Situation wird gleich behandelt.

Beispiele:

Rattenbefall: Was zahlt die Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung unterscheidet klar zwischen Innen- und Außenbereich. Schäden durch Ratten innerhalb des Gebäudes sind meist abgedeckt, während Ratten im Außenbereich nicht versichert sind. Für umfassenden Schutz können Zusatzbausteine oder ein Schutzbrief helfen. So sichern Sie sich gegen alle Eventualitäten optimal ab!

Ratten im Außenbereich sind nicht von der Hausratversicherung abgedeckt. RAtten im Gebäude hingegen schon.
Ratten im Garten sind oft nicht versichert

Wespennester: Was zahlt die Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung deckt in vielen Fällen die Entfernung von Wespennestern ab, sowohl im Innen- als auch im Außenbereich. Dies gehört bei vielen Versicherern mittlerweile zum Standard. Falls nicht, kann ein Schutzbrief zusätzliche Sicherheit bieten. Prüfen Sie Ihre Police, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden!

Wespennester werden oft von der Versicherung übernommen.
Wespennester sind oft ein Versicherungsfall

Wohngebäudeversicherung: Wann hilft sie?

Bei der Wohngebäudeversicherung ist Schädlingsbefall nicht automatisch abgedeckt. Sie greift in der Regel nur, wenn ein zusätzlicher Versicherungsbaustein abgeschlossen wurde. Falls doch ist wichtig zu beachten: Kleine Kosten wie die Beauftragung eines Kammerjägers sollten nicht über die Wohngebäudeversicherung abgerechnet werden, da dies die Kündigung der Versicherung zur Folge haben könnte. Die Wohngebäudeversicherung ist vor allem dann sinnvoll, wenn Folgeschäden entstehen, wie eine beschädigte Dachdämmung durch einen Marder oder ein Kabelbrand durch Nageaktivitäten von Mäusen oder Ratten. Hier schützt sie vor hohen Reparaturkosten und sichert Ihre Immobilie langfristig ab.

Welche Kosten entstehen bei Schädlingsbefall?

Die Kosten für die Beauftragung eines Kammerjägers können schnell steigen. Je nach Aufwand und Schädlingsart zahlen Sie bis zu zwischen 120€ und 600€. Für eine umfassende Schädlingsbekämpfung in komplexeren Fällen können die Gesamtkosten mehrere Hundert Euro betragen.

  • Typische Schädlinge: Schaben, Ratten, Mäuse, Ameisen, Motten, Marder und Silberfische.
  • Besondere Einsätze: Umsiedlung von Wespen-, Bienen- und Hornissennestern.
Was kostet der Kammerjäger? Hausratversicherung bei Schädlingsbefall.

So sichern Sie sich optimal ab

Um bei Schädlingsbefall keine hohen Kosten selbst tragen zu müssen, lohnt es sich, den Versicherungsschutz rechtzeitig zu prüfen und gegebenenfalls zu erweitern.

  1. Prüfen Sie Ihre Hausratversicherung: Klären Sie, ob Schädlingsbefall abgedeckt ist oder ob Sie einen Zusatzbaustein benötigen.
  2. Schließen Sie einen Schutzbrief ab: Ein Schutzbrief übernimmt die Kosten für Schädlingsbekämpfung meist bis zu 500 Euro.
  3. Informieren Sie Ihren Vermieter: Mieter sind verpflichtet, Schädlingsbefall sofort zu melden. In vielen Fällen ist der Vermieter für die Beauftragung eines Kammerjägers verantwortlich.

Erfahren Sie bei der LVM mehr über die Hausratversicherung.

Fazit: Mit zusätzlichem Versicherungsschutz sorgenfrei bleiben

Schädlingsbefall kann jeden treffen – sei es durch eine Rattenplage, ein Wespennest oder hartnäckige Kakerlaken. Da Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen diese Fälle in der Regel nicht abdecken, ist es sinnvoll, einen Schutzbrief abzuschließen. So können Sie die Kosten für einen Kammerjäger minimieren und bleiben im Ernstfall entspannt.

 

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